„Wir können der Tatsache nicht ausweichen, dass jede einzelne Handlung, die wir tun, ihre Auswirkung auf das Ganze hat.“    
– Albert Einstein

Ambulante Hilfen

Wir bieten Hilfen für das gesamte Familiensystem und Einzelpersonen gemäß den folgenden Paragraphen:

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
  • Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII )
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher (§ 35a SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)

Jugendhilfe

Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen

  • Vernachlässigung durch unzureichende Förderung, Betreuung und Versorgung
  • Ressourcenaktivierung durch
    • Pädagogische Freizeitgestaltung
    • Reflexionsgespräche
    • Anleitung
    • Lernen am Modell
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklungsauffälligkeiten im Allgemeinen sowie im Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten
  • Erarbeitung neuer funktionaler Handlungsstrategien
  • Schulvermeidung
  • Psychosoziale Belastungen durch elterliche Problemlagen oder familiäre Konflikte

Familienhilfe

Beratung und Begleitung von Familien

  • Psychosoziale Belastungen in der Familie, beispielsweise durch Sucht oder psychische Erkrankungen.
  • Ressourcenmangel durch Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse, geringes Bildungsniveau, Verschuldung etc.
  • Akute Krisensituationen
  • Geplante Rückführung nach Fremdunterbringung
  • Integrationsunterstützung 
  • Erziehungsunterstützung bei nicht ausreichender Übernahme der Erziehungsverantwortung
  • Konfliktklärung, -vermittlung mit Institutionen (Polizei, Schule, Ausbildungsstätten etc.)