„Wir können der Tatsache nicht ausweichen, dass jede einzelne Handlung, die wir tun, ihre Auswirkung auf das Ganze hat.“
– Albert Einstein
Angebot
Ambulante Hilfen
Wir bieten Hilfen für das gesamte Familiensystem und Einzelpersonen gemäß den folgenden Paragraphen:
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII )
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
Jugendhilfe
Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen
- Vernachlässigung durch unzureichende Förderung, Betreuung und Versorgung
- Ressourcenaktivierung durch
- Pädagogische Freizeitgestaltung
- Reflexionsgespräche
- Anleitung
- Lernen am Modell
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsauffälligkeiten im Allgemeinen sowie im Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten
- Erarbeitung neuer funktionaler Handlungsstrategien
- Schulvermeidung
- Psychosoziale Belastungen durch elterliche Problemlagen oder familiäre Konflikte
Familienhilfe
Beratung und Begleitung von Familien
- Psychosoziale Belastungen in der Familie, beispielsweise durch Sucht oder psychische Erkrankungen.
- Ressourcenmangel durch Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse, geringes Bildungsniveau, Verschuldung etc.
- Akute Krisensituationen
- Geplante Rückführung nach Fremdunterbringung
- Integrationsunterstützung
- Erziehungsunterstützung bei nicht ausreichender Übernahme der Erziehungsverantwortung
- Konfliktklärung, -vermittlung mit Institutionen (Polizei, Schule, Ausbildungsstätten etc.)